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Beschlagnahme von Fahrzeugen nach Raserei möglich

Für Raser wird's enger! Ab 1. März 2024 droht bei extremer Geschwindigkeitsüberschreitung sogar eine Beschlagnahme des Fahrzeugs. Diese Regelung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und den Rasern soll der Kampf angesagt werden

Die Polizei muss Fahrzeuge schon ab einer Übertretung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h im Ortsgebiet und mehr als 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes "vorläufig" beschlagnahmen. Die Fahrzeuge werden dann von einem Abschleppunternehmen abgeholt und sicher verwahrt. Falls das Fahrzeug nicht im Eigentum des Lenkers oder der Lenkerin steht, wird der Eigentümer des Fahrzeuges von der Behörde über die Beschlagnahme verständigt.

Danach erfolgt eine Prüfung, ob ein Recht auf Herausgabe des Fahrzeugs besteht und allenfalls das Fahrzeug an den Eigentümer auszufolgen ist.

Falls das Fahrzeug nicht an den Eigentümer ausgefolgt werden muss, kann es von der Behörde für "verfallen" erklärt und durch Versteigerung verwertet werden. Dies passiert in jedem Fall ab einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerhalb des Ortsgebietes. Liegen bei einem Lenker besondere Gefahrenelement vor, reicht schon eine Überschreitung von mehr als 60 km/h bzw. 70 km/h.

Gehört das Auto oder das Motorrad nicht dem Verkehrssünder, kann es zwar beschlagnahmt, aber nicht für „verfallen“ erklärt und versteigert werden. In diesem Fall droht allerdings ein dauerhaftes Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde.

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